Adresse:
Fon: 034635 179680, Montag bis Freitag von 10 - 13 Uhr
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AGB
Anmeldung
Für alle Veranstaltungen, die vom cavalleria e.V. (Veranstalter) gemäß dessen Homepage angeboten werden, können alle Personen
ohne Einschränkungen angemeldet werden. Grundvoraussetzungen ist, dass sie gesund und frei von ansteckenden Krankheiten sind.
Die Personen dürfen reiten (keine medizinische Einschränkung), schwimmen und haben keine asthmatischen Allergien oder
behandlungsbedürftigen motorischen Problemen.
Mit der mündlichen oder schriftlichen (bei Ferienkursen) Anmeldung und der Eintragung auf die Reservierungsliste kommt ein Reisevertrag zustande.
Dadurch bestätigen Sie, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters gelesen zu haben und für und gegen sich gelten zu lassen.
Die Verbindlichkeit des elektronischen Postverkehrs (E-Mail) wird beiderseits ausdrücklich anerkannt.
Nach Eingang Ihrer Reservierung wird ein Kursplatz für Sie freigehalten.
Die Bezahlung, sowie die schriftliche Anmeldung erfolgen am Anreisetag. Die Anmeldegebühr, so laut Ausschreibung fällig,
erfolgt per Überweisung.
Rücktritt
Der Veranstalter räumt Einzelpersonen ein kostenloses Rücktrittsrecht (ausgenommen einer Bearbeitungsgebühr s. u.)
bis acht Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn ein.
Bei späterer Abmeldung – auch bei Krankheit – werden 70 % des Preises der Ferienwoche an Ausfallkosten berechnet, sofern
keine Ersatzperson gestellt wird.
Bei Nichtantritt oder Abbruch (z. B. wegen Heimweh, Krankheit oder Unfall) wird der Gesamtbetrag berechnet.
Der Veranstalter empfiehlt daher, gegebenenfalls eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.
Bei einer Umbuchung (bis acht Wochen vor Reiseantritt möglich) oder einer kostenlosen Stornierung (s. o.)
fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € (pro gebuchter Woche) an.
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
Der Veranstalter räumt sich das Recht ein, bei einer zu geringen Anzahl an Buchungseingängen Ihre Buchung zu stornieren.
Bei höherer Gewalt, z. B. bei Naturkatastrophen, ist der Veranstalter von der Leistung frei.
Er hat Sie unverzüglich zu informieren und eventuell geleistete Anzahlungen zurückzuerstatten.
Leistungen Reiterferien:
Eine Woche Reiterferien beinhaltet unter anderem:
> Betreuung rund um die Uhr
> Unterbringung in Mehrbettzimmern
> Vollpension (Frühstück, Mittag, Abendessen, ganztägig Obst) -
Spezielle Diäten müssen im Vorfeld besprochen werden
> Reitstunden
> Reiterspiele und/oder Ausritte
> wechselndes Zusatzprogramm (z.B. Malen, Schwimmen, Ausflüge, Beobachtungen auf der Koppel bei den Jungpferden u.a.)
Der komplette Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung auf der Homepage des Veranstalters.
Aus organisatorischen und/oder nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. wetterbedingt) ist der Veranstalter berechtigt,
einzelne Programmpunkte bzw. Leistungen nach eigenem Ermessen auszutauschen oder durch gleichwertige zu ersetzen.
Betreuung
Die Betreuung der Feriengäste erfolgt während der Reiterferienwoche rund um die Uhr durch erfahrene Vereinsmitglieder
und wird von diesen unterstützt und mitgestaltet.
Zum Wohle aller Beteiligten, sowie der Tiere ist den Anordnungen des Veranstalters, dessen Mitarbeiter sowie der Betreuerinnen
stets und in jedem Falle Folge zu leisten.
Beim Reiten ist das Tragen einer sturzfesten Reitkappe (nach DIN, Fahrradhelm ist nicht ausreichend) und entsprechenden Schuhwerks
(keine Halb- und Turnschuhe!) Pflicht!
Der Veranstalter behält sich vor, Reitstunden witterungsbedingt zum Schutze der Feriengäste sowie der Tiere auf andere Tage/Tageszeiten
in der gleichen Ferienwoche zu verlegen oder – sofern nicht anderweitig planbar – im äußersten Fall ersatzlos zu streichen.
Als Beispiele für solche akuten Ausnahmesituationen werden Starkwinde, Unwetter, Außentemperaturen über 33° Celsius oder
besonders belastende Ozonwerte angeführt.
Hausordnung
Mit den Haus-, Hof- und Stallregeln werden alle Feriengäste vom Veranstalter am Anreisetag vertraut gemacht.
Diese sind zur Sicherheit der Feriengäste, zum Wohl der Tiere, für ein friedliches Miteinander wie auch zum
Gelingen einer erfolgreichen Ferienwoche verpflichtend einzuhalten.
So ist der Umgang mit Feuer, das Mitbringen oder Nutzen von Tabakwaren und Alkohol strengstens verboten.
Bei Nichteinhaltung oder vorsätzlichem Verstoß gegen die Haus-, Hof- und Stallregeln besteht der Veranstalter
auf sofortige Abholung des Feriengastes durch den/die Erziehungsberechtigen ohne Erstattung des
Reisepreises und/oder der Gebühr für die Ferienwoche.
Das gleiche Verfahren greift auch, wenn der Feriengast das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
Bei Nicht-Abholung wird Ihr Kind auf Ihre Kosten mit einer Begleitperson nach Hause gebracht.
Kosten, die dem Veranstalter durch die Missachtung der Haus-, Hof- und Stallregeln oder im Falle der Reisebegleitung
entstehen, werden Ihnen abhängig vom Einzelfall entweder in Höhe der Wiederherstellungskosten oder im Falle des
Unterganges eines Gutes zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Dies beinhaltet sowohl Material- als auch Personalkosten.
Beispielhaft führt der Veranstalter an, dass das mutwillige Beschädigen (beschreiben, verkratzen, zerstören) des Mobiliars
und/oder Inventars als Sachbeschädigung gilt und als Solches geahndet wird.
Haftung
Der Veranstalter haftet ausdrücklich nur für Vorsatz und eigenverschuldete, grobe Fahrlässigkeit. Unfälle oder Sachschäden,
die aus dem Nichtbefolgen von Anweisungen des Veranstalters, dessen Mitarbeiter oder der Betreuerinnen resultieren,
werden nicht vom Veranstalter getragen. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter, dessen Mitarbeitern oder
Betreuerinnen sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter macht Sie hiermit und die Feriengäste am Tag der Anreise ausdrücklich darauf aufmerksam,
dass es nicht gestattet ist, eigenmächtig Maschinen, Gerätschaften, Böden, Heu- und Holzstapel etc. zu besteigen,
dass der Hof ohne das Wissen des Veranstalters nicht verlassen werden darf und dass das Reiten und
der Umgang mit den Tieren des Veranstalters auf eigene Gefahr erfolgt.
Für die Pferde des Veranstalters besteht eine Haftpflichtversicherung.
Die Teilnahme an den Reiterferien, der Umgang mit Pferden und das enthaltene Reitprogramm erfolgt auf eigene Gefahr,
der Veranstalter und dessen Mitarbeiter schließen jegliche Haftung aus.
Der Veranstalter empfiehlt daher eine kurzfristige private Unfallversicherung für den Aufenthalt des Feriengastes abzuschließen.
Freistellungserklärung: Mit Ihrer gültigen Anmeldung verzichten Sie auf jeglichen Schadenersatzanspruch
gegen den Veranstalter sowie dessen Mitarbeiter.
Hiervon ausgenommen ist Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Weiter haftet der Veranstalter nicht für persönliche (Wert-)Gegenstände, Kleidung oder Garderobe des Feriengastes.
Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter zurückgelassene Gegenstände regulär nicht nachsendet.
Grundsätzlich empfiehlt der Veranstalter, auf die Mitnahme wertvoller Elektrogeräte oder Wertgegenstände gänzlich zu verzichten.
Datenschutz
Der Veranstalter verwendet die von Ihnen mitgeteilten vertraulichen Daten ausschließlich zu internen Buchungszwecken.
Ihre E-Mailadresse wird gegebenenfalls zur Abwicklung Ihrer Buchung sowie zum Versand des Newsletters des Veranstalters,
den Sie jederzeit kostenfrei abbestellen können, verwendet.
Die vom Veranstalter während der Reiterferien oder sonstigen Veranstaltungen aufgenommenen Fotos/Videos dürfen für
eigene Zwecke auf der Homepage des Veranstalters oder für Werbemaßnahmen verwendet und veröffentlicht werden,
so Sie dem nicht ausdrücklich widersprechen.
Was noch wichtig ist....
...bei uns auf dem Hof hält sich eine wechselnde Anzahl freundlicher, freilaufender Hunde auf.
Das Mitbringen eigener Hunde ist möglich, erfolgt aber auf eigene Gefahr.
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